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Seit 875 Jahren prägt Schwarzenberg seine Geschichte – gestaltet von Menschen, die anpacken, Traditionen bewahren und Neues wagen. Von den charmanten Gassen der Altstadt bis zur beeindruckenden Waldbühne, von den ersten Siedlungen bis hin zu einem modernen Wirtschaftsstandort – Schwarzenberg steht für Beständigkeit und Fortschritt.

 

Das Jubiläumsjahr 2025 – Ein Jahr voller Erlebnisse

2025 feiern wir ein bedeutendes Jubiläum mit zahlreichen unvergesslichen Momenten. Schwarzenberg steht für Gemeinschaft, gelebte Traditionen und den Mut, in die Zukunft zu blicken. Freuen Sie sich auf:

 

  • Traditionelle und beliebte Feste: Altbewährte Veranstaltungen, die das Herz der Stadt widerspiegeln.

  • Spannende neue Aktionen: Innovative Events, welche für frischen Wind sorgen.

  • Vielfältige Kooperationen: Partnerschaften mit lokalen Unternehmen und Organisationen, die das Jubiläumsjahr bereichern.

  • Über das Jahr verteilte Highlights: Kein einmaliges Fest, sondern viele kleine und große Höhepunkte, welche die Vielfalt Schwarzenbergs zeigen.

 

 

Energie für Schwarzenberg – Heute und Morgen


Als Ihr regionaler Energieversorger sind wir stolz, Teil von Schwarzenbergs Geschichte zu sein. Unsere Energie fließt in Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – und mit ihr unser Herzblut für eine lebenswerte Zukunft.

 

  

 

Unsere neuen Jubiläumstarife – Vorteile, die verbinden


Unsere neuen Jubiläumstarife sind genau das Richtige für alle, die das Erzgebirge lieben und die Region stärken wollen. Freuen Sie sich auf viele Vorteile, die Freude machen:

  

  • 🚗 Autostrom leicht gemacht
    Mit unserem Jubiläumstarif wird E-Mobilität bezahlbar! Nutzen Sie Ihren Stromvertrag, um Ihr E-Auto an unseren modernen Ladesäulen unkompliziert und vergünstigt aufzuladen – bequem, schnell und regional. So fahren Sie sicher durch unsere Heimat und profitieren von attraktiven Konditionen, die Ihnen mehr Freiheit auf der Straße ermöglichen.

 

  • 🌲 Für unsere Heimat
    Mit jedem abgeschlossenen Jubiläumstarif setzen wir ein starkes Zeichen für die Region. Wir investieren gezielt in Projekte, die Schwarzenberg und das Erzgebirge lebenswert erhalten. Freuen Sie sich auf verschiedene Aktionen, wie gemeinsames Aufforsten und Baumpflanzungen, die nicht nur unsere Landschaft bereichern, sondern auch unsere Gemeinschaft stärken – denn unsere Heimat liegt uns am Herzen.

 

  • 🎁 Stadtgutschein – Für die Liebe zur Region
    Als besonderes Dankeschön erhalten Sie zu jedem neuen Jubiläumstarif einen Stadtgutschein. So bleibt Ihr Geld in Schwarzenberg und unterstützt lokale Geschäfte und Betriebe. Gemeinsam fördern wir das, was unsere Heimat ausmacht: Gemeinschaft und Zusammenhalt.

 

Unsere Jubiläumstarife sind mehr als nur ein Vertrag – sie sind ein Zeichen der Verbundenheit mit unserer Region und ein Beitrag für ein starkes, lebendiges Schwarzenberg.

 

 

Unsere Heimat lebt von Geschichten und Begegnungen


Erleben Sie, wie Energie Schwarzenberg bewegt! Auf unseren Social Media-Kanälen bei Facebook und Instagram teilen wir regelmäßig spannende Neuigkeiten, Einblicke und Aktionen rund um unser Engagement als regionaler Energieversorger. Hier erfahren Sie alles über unsere aktuellen Projekte, besondere Veranstaltungen und interessante Themen, die Schwarzenberg und die Region betreffen.

 

Erhalten Sie exklusive Einblicke in unsere Arbeit, lernen Sie mehr über unsere Angebote, wie die Jubiläumstarife, und bleiben Sie informiert über besondere Aktionen, die wir gemeinsam mit lokalen Partnern umsetzen. Egal, ob es um die Versorgungssicherheit, Neuigkeiten zu unseren Ladesäulen oder interessante Stadtgeschehen geht – auf unseren Social Media-Plattformen verpassen Sie keine Highlights.

 

Folgen Sie uns auf Instagram und Facebook, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine starke Zukunft für Schwarzenberg – mit echter Energie für die Region!

 

  

 

Gemeinsam Zukunft gestalten – Feiern Sie mit!


Lassen Sie uns gemeinsam 875 Jahre Schwarzenberg feiern – mit Herz, Tradition und der Energie für morgen! ⚡🎉

 

Freuen Sie sich auf ein Jahr voller besonderer Momente und Aktionen, die Schwarzenberg noch lebenswerter machen. Zusammen wachsen wir, feiern wir und gestalten unsere Zukunft!

 

  


Manche Dinge sollten einfach stimmen: ein gutes Gefühl, faire Konditionen und Menschen, die erreichbar sind, wenn man sie braucht. Genau das ist unser Anspruch als regionaler Energieversorger. Entdecken Sie, wie unkompliziert, transparent und persönlich Energieversorgung sein kann – direkt aus Ihrer Region, für Sie gemacht.

 

  

 

 

Ihr neuer Energieversorger – fair, zuverlässig & nah dran. Finden Sie jetzt den passenden Tarif!


  

 

 

Fair. Regional. Einfach – Ihre Vorteile & unser Wechselservice


  

 

Haben Sie noch Fragen? Lassen Sie sich persönlich beraten.


 

 

 

So erreichen Sie unseren Kundenservice – unkompliziert & schnell


 

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  • Ab 2024 bringt die neue Regelung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Vorteile für Eigentümer von Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräten und Stromspeichern. Diese Änderung trägt auch zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Auf dieser Website erläutern wir detailliert, was diese Neuregelung für Sie bedeutet und ob Sie Maßnahmen ergreifen müssen.  

 

  • In Deutschland steigt die Zahl privater Ladestationen für Elektroautos sowie der Einsatz von Wärmepumpen und Stromspeichern kontinuierlich. Diese Entwicklung bringt neue Herausforderungen für das Stromnetz mit sich. Um die Versorgungssicherheit zu sichern, ermöglicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) Netzbetreibern, Anlagen mit hoher Leistung temporär zu drosseln, um Überlastungen zu vermeiden. Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bietet den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit diesen "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Informieren Sie sich auf unserer Website darüber, wie diese Regelung funktioniert und was sie für Anlagenbesitzer bedeutet.

 

  • Im Rahmen des § 14a EnWG gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW pro Anlage und einem Anschluss ans Niederspannungsnetz:

 

Private Wallboxen

Wärmepumpen

Kälte-/Klimaanlagen

Stromspeicher

 


 

 

 

Welche Änderungen traten am 1. Januar 2024 in Kraft?


Bis zum 31. Dezember 2023 konnten Netzbetreiber private Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen gemäß § 14a EnWG steuern, um einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen. Dies war jedoch nur mit Zustimmung der Anlagenbetreiber möglich. Im Gegenzug erhielten die Anlagenbetreiber vom zuständigen Netzbetreiber eine spezifische Reduzierung der Netzentgelte. Seit 1. Januar 2024 ist die Teilnahme von in Betrieb genommenen, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verpflichtend.

 

 

Hier ein kurzer Überblick


 

Netzdienliche Steuerung von Anlagen


Neue Anlagen müssen seit Anfang 2024 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein, um Verbrauchsanlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen und Co. zur Gewährleistung der Netzstabilität fernsteuern zu können. So erhalten die Netzbetreiber umfangreiche Informationen zu Einspeisung und Bezug aus dem Netz. Sollte ein Engpass absehbar sein, darf der Netzbetreiber dann die Leistung der Anlage für kurze Zeit reduzieren. Ein Basisbezug an Strom ist jederzeit gesichert. Das bedeutet: Die betroffenen Geräte können weiter betrieben werden.

Für den normalen Haushaltsstrom gilt diese Regelung nicht.

 

 

Für wen gilt der § 14a EnWG?


Die neue Regelung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum § 14a EnWG betrifft alle Betreiber von Anlagen, deren steuerbare Verbrauchseinrichtung ab 2024 in Betrieb genommen und von einem Installateur beim Netzbetreiber angemeldet wurde oder wird.

Ältere Anlagen haben entweder Bestandsschutz oder es gelten Übergangsregelungen.

 

Vorteile der Neuregelung zum § 14a EnWG für Anlagenbetreiber: 

 

  • Der Anschluss darf nicht mehr z. B. aus Netzkapazitätsgründen abgelehnt werden. Dies ermöglicht einen schnellen Anschluss der Anlage ans Stromnetz.
  • Durch die Reduzierung der Netzentgelte verringert sich Ihre Stromrechnung. Dabei können Sie zwischen zwei Abrechnungsmodulen wählen.
  • Das Stromnetz wird stabilisiert. Sie tragen ohne spürbare Komforteinbußen automatisch dazu bei.

 

 

Welche Optionen für reduzierte Netzentgelte habe ich als Kunde?


Der Netzbetreiber kann den Strombezug Ihrer Anlage bei Bedarf dimmen. Als Gegenleistung dafür zahlen Sie als Anlagenbetreiber geringere Netzentgelte. Hier können Sie zwischen einer pauschalen Reduzierung und einer prozentualen Reduzierung der Netzentgelte wählen. 

 

 

 

 

Regelungen für Anlagen, welche bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden:


Für Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden und unter die Regelung des § 14a EnWG fallen, bleibt vorerst alles unverändert. Für diese gilt ein Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig auf die neuen Abrechnungsmodule des § 14a EnWG umzusteigen, sofern die technischen Voraussetzungen der Anlage erfüllt sind. Eine Rückkehr zur alten Regelung ist allerdings nicht möglich. Nachtspeicherheizungen sind von der neuen Regelung des § 14a EnWG ausgeschlossen.

 

Diese drei Möglichkeiten für ältere Bestandsanlagen gibt es:

 

  • Unterbrechbare Anlagen über Schaltuhr
    Wenn der Strombezug Ihrer Anlage beispielsweise durch eine Schaltuhr unterbrochen werden kann und Sie dadurch eine Reduzierung der Netzentgelte erhalten, bleibt die bestehende Regelung bis zum 31. Dezember 2028 unverändert in Kraft. Danach gelten automatisch die angepassten Regelungen für diese Anlagen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, bereits vorher freiwillig auf die neue Regelung des § 14a EnWG umzusteigen.

 

  • Nicht unterbrechbare Anlagen
    Kann der Strombezug Ihrer Anlage nicht durch eine Schaltuhr unterbrochen werden, bleibt Ihre Anlage dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig eine netzdienliche Steuerung mit Ihrem Netzbetreiber zu vereinbaren, um von der neuen Regelung des § 14a EnWG zu profitieren.

 

  • Nachtspeicherheizungen
    Nachtspeicherheizungen sind von den neuen Regelungen des § 14a EnWG ausgenommen. Eine bestehende freiwillige Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber bleibt dauerhaft bestehen. Ein Wechsel in den angepassten § 14a EnWG ist nicht möglich.

 

 

Dokumente & Anforderungen gemäß gesetzlichen Vorgaben


 


Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem dynamischen Stromtarif der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH. Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie zusätzliche Informationen? Unser Kundenservice ist gern für Sie da und unterstützt Sie gerne bei allen Anliegen. Kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

 

Themengebiete - dynamischer Stromtarif


 

 

1. Stromtarif ERZGEBIRGSSTROM Vario: Was Sie über Preise und Abrechnung wissen müssen 


Unser neuer Stromtarif ERZGEBIRGSSTROM Vario setzt sich aus einem fixen Grundpreis und einem variablen Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis bleibt unabhängig von Ihrem Stromverbrauch stets gleich, sodass Sie mit konstanten Kosten für die Stromversorgung rechnen können.

 

Der Arbeitspreis von Tarif ERZGEBIRGSSTROM Vario ist variabel und direkt an die aktuellen Börsenpreise für Strom gekoppelt. Dies bedeutet, dass sich Ihr Preis pro Kilowattstunde nach dem tatsächlichen Marktgeschehen und Ihrem persönlichen Verbrauch richtet. Durch den flexiblen Teil des Tarifs können Sie profitieren, indem Sie Ihren Stromverbrauch in Zeiten geringerer Börsenpreise verlagern.

 

 

2. Dynamischer Stromtarif - Was heißt das?


Dynamische Stromtarife, auch bekannt als marktorientierte oder variable Tarife, bieten eine flexible Preisgestaltung. Im Gegensatz zu Festpreistarifen, bei denen Sie einen festen Preis pro Kilowattstunde zahlen, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird, passen sich die Preise bei dynamischen Tarifen ständig an die aktuellen Marktpreise an. Das bedeutet, dass Ihre Kosten pro Kilowattstunde je nach Verbrauchszeitpunkt variieren können.

Die Anpassung der Preise erfolgt stündlich. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Kosten zu sparen, indem Sie Ihren Stromverbrauch auf Zeiten verlegen, in denen die Energiepreise am Markt niedrig sind – bspw. an windigen oder sonnigen Tagen, wenn viel erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Wenn Sie sich für einen dynamischen Tarif entscheiden, können Sie von diesen Schwankungen profitieren und Ihre Stromrechnung optimieren.

 

 

3. Für wen ist ein dynamischer Stromtarif geeignet?


Ideal für Besitzer flexibler Elektrogeräte: Ein dynamischer Stromtarif eignet sich für Personen, die Elektrogeräte haben, deren Betriebszeiten flexibel geplant werden können. Durch die Nutzung zu optimalen Zeiten, wenn die Strompreise niedrig sind, können Sie Ihre Energiekosten reduzieren.

 

Vorteile der Smart-Home-Technologie: Der größte Nutzen eines dynamischen Stromtarifs zeigt sich, wenn Ihr Zuhause mit moderner Smart-Home-Technologie ausgestattet ist. Diese Technologie ermöglicht es Ihnen, Ihren Energieverbrauch intelligent an die schwankenden Strompreise anzupassen. Sie können Geräte automatisch in kostengünstigen Stromzeiten laufen lassen und so maximale Einsparungen erzielen.

 

Der Tarif ist für Menschen geeignet, die technisch affin sind, sich täglich mit den vorherrschenden Strompreisen auseinandersetzen möchten. 

 

 

 

4. Wie erfolgt die Abrechnung des Tarifes?


Bei Nutzung unseres dynamischen Stromtarifs ERZGEBIRGSSTROM Vario zusammen mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) erfolgt die Abrechnung auf monatlicher Basis, beginnend immer zum 1. des Monats. Ihre Stromrechnung spiegelt die tatsächlich verbrauchten Energiemengen wider und berücksichtigt die stündlich angepassten Börsenstrompreise. Dies garantiert eine präzise und transparente Kostenkontrolle.

 

Was Sie von Ihrer monatlichen Rechnung erwarten können: Jeden Monat erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Diese Rechnung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihren Energieverbrauch und die entstandenen Kosten. Sie können genau nachvollziehen, wie sich die stündlichen Schwankungen der Strompreise auf Ihre monatlichen Ausgaben auswirken.

 

Starten Sie in einen neuen Monat mit klarem Überblick: Mit Vertragsbeginn stets am 1. jedes Monats haben Sie die Möglichkeit, jeden neuen Monat mit einer klaren und aktuellen Kostenübersicht zu beginnen. Dies erleichtert die Budgetplanung und ermöglicht eine bessere finanzielle Übersicht.

 

 

5. Wie der Strompreis am Markt bestimmt wird und was das für Sie bedeutet.


Der Strompreis an der Börse wird ohne eine festgesetzte obere oder untere Preisgrenze bestimmt. Diese Preisflexibilität überträgt sich direkt auf den Tarif ERZGEBIRGSSTROM Vario. Das bedeutet, dass die Kosten für den Strom, sowohl in Zeiten, wenn die Preise besonders hoch sind, als auch in Momenten, wenn sie ins Negative fallen, unmittelbar und ohne Anpassung an die Verbraucher weitergegeben werden.

 

Was bedeutet das für Sie?

 

  • Profitieren bei niedrigen Preisen: In Zeiten, wenn die Energiepreise fallen, können Sie signifikant sparen, insbesondere wenn negative Strompreise auftreten.
  • Kostenbewusstsein in teuren Zeiten: Bei höheren Marktpreisen müssen Sie mit gestiegenen Kosten rechnen. Dies verlangt ein bewusstes Energiemanagement, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

 

Chancen und Herausforderungen von schwankenden Strompreisen:

 

  • Chancen: Die Möglichkeit, Kosten zu senken, wenn der Markt niedrige Strompreise bietet.
  • Herausforderungen: Die Notwendigkeit, stets den Energieverbrauch anzupassen oder zu optimieren, um Kosten in Zeiten hoher Preise zu kontrollieren.

 

Fazit: Die variable Preisgestaltung im Tarif ERZGEBIRGSSTROM Vario ermöglicht es Ihnen, aktiv am Strommarkt teilzunehmen. Sie ist jedoch nicht das Allheilmittel für jedermann, denn ein variabler Stromtarif erfordert das tägliche Auseinandersetzen mit den Preisen und den eigenen Verbrauchern.

 

 

6. Was bedeuten negative Strompreise und warum treten sie auf?


Negative Strompreise sind ein interessantes Phänomen auf der Strombörse, das auftritt, wenn die Beschaffungspreise unter 0 Euro sinken. Dieser Zustand weist auf ein Überangebot an Strom im Markt hin, was vor allem in Zeiten geschieht, in denen eine große Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird. Wenn Windparks und Solaranlagen mehr Strom produzieren, als gerade benötigt wird, können die Preise temporär ins Negative fallen.

 

Ursachen und Auswirkungen negativer Strompreise:

 

  • Hohe Produktion erneuerbarer Energien: Starke Winde oder sonnige Tage führen zu einer Überproduktion von erneuerbarer Energie.
  • Geringe Nachfrage: Oft tritt das Phänomen zu Zeiten auf, in denen die Stromnachfrage besonders niedrig ist, beispielsweise nachts oder an Wochenenden.
  • Auswirkungen auf Verbraucher und Produzenten: Negative Preise können Anreize für Verbraucher bieten, mehr Strom zu nutzen, und gleichzeitig Herausforderungen für Energieunternehmen darstellen, ihre Erzeugung effizient zu managen.

 

Nutzen negativer Strompreise: Diese Marktbedingung kann für Verbraucher vorteilhaft sein, die in der Lage sind, ihren Stromverbrauch flexibel zu gestalten. Sie ermöglicht es, Energie zu Zeiten zu verbrauchen, in denen sie besonders günstig, wenn nicht sogar kostenfrei ist.

Bei negativen Strompreisen ist in der Regel von negativen Beschaffungspreisen die Rede. Der Arbeitspreis für Sie beinhaltet jedoch auch weiterhin die Netzentgelte, Abgaben und Umlagen und wird somit in Summe zwar günstiger aber nicht negativ werden.  

 

Schlussfolgerung: Negative Strompreise sind ein Zeichen der dynamischen Natur des Strommarkts und der wachsenden Rolle erneuerbarer Energiequellen. Sie stellen sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für ein nachhaltiges Energiemanagement dar.

 

 

7. Hier finden Sie ONLINE den stündlichen Börsenpreis


 Aktuelle Strompreise können Sie ONLINE HIER einsehen.

 

8. Wie wir Ihren monatlichen Strompreis genau berechnen.


Um eine faire und präzise Stromabrechnung zu gewährleisten, nutzen wir eine detaillierte Methode zur Ermittlung Ihres monatlichen Strompreises. Zunächst messen wir den Energieverbrauch Ihres Haushalts für jede einzelne Stunde des Monats, angegeben in Kilowattstunden (kWh). Diesen Verbrauch multiplizieren wir mit dem Strompreis, der für jede Stunde gilt. Diese Methode ermöglicht es uns, den Betrag zu bestimmen, den Sie stündlich für Ihren Strom zahlen.

Neben den flexiblen Beschaffungspreisen fallen zusätzlich Netzentgelte, hoheitlich veranlasste Abgaben und Umlagen je kWh an. Diese werden dem flexiblen Beschaffungspreisen aufgeschlagen.

Am Ende des Monats addieren wir all diese Ausgaben, um die Gesamtkosten zu ermitteln. Aus diesen Werten berechnen wir dann einen gewichteten Durchschnittspreis. Dieser Durchschnittspreis gibt Ihren tatsächlichen Stromverbrauch im Laufe des Monats wieder und berücksichtigt die Schwankungen der Strompreise zu verschiedenen Tageszeiten.

 

 

 

9. Die Vorteile und Herausforderungen unseres dynamischen Stromtarifs einfach erklärt.


Vorteile des dynamischen Stromtarifs der Stadtwerke:

 

  • Sparen in günstigen Zeiten: Profitieren Sie von niedrigeren Strompreisen, wenn der Spotmarkt fällt. Dies tritt vor allem ein, wenn ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie ins Netz eingespeist wird.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Nutzen Sie die günstigeren Tarife bei hoher Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie und unterstützen Sie gleichzeitig nachhaltige Energiequellen.
  • Flexibilität mit Marktchancen nutzen: Reagieren Sie direkt auf Marktbewegungen, um von den schwankenden Strompreisen zu profitieren und aktiv an der modernen Energiebewirtschaftung teilzunehmen.

 

Herausforderungen des dynamischen Stromtarifs:

 

  • Veränderliche Preise: Bereiten Sie sich auf Preisschwankungen vor, die insbesondere dann auftreten, wenn weniger erneuerbare Energien verfügbar sind und stattdessen auf fossile Brennstoffe zurückgegriffen oder Strom aus dem Ausland importiert wird.
  • Planbarkeit kann herausfordernd sein: Die Volatilität der Preise kann die Vorhersage Ihrer monatlichen Ausgaben erschweren.
  • Einflüsse von außen: Seien Sie auf mögliche Beeinflussungen durch Netzengpässe oder gesetzliche Änderungen oder externe Schocks an den Beschaffungsmärkten gefasst, die unerwartet die Strompreise beeinflussen können.

 

 Im oben gezeigten Graphen sehen Sie die Schattenseite der dynamischen Tarife.  An 12.12.2024 in der Zeit von 17-18 Uhr kostete die Kilowattstunde Strom an der Börse über 90Ct. Zu den Beschaffungspreisen addieren sich dann noch Netzentgelte, Abgaben und Umlagen, sowie Steuern. Diese extremen Preise werden dann ebenfalls an Sie weitergegeben. 

 

Flexible Vertragsoptionen für Ihre Sicherheit:

 

  • Einfacher Wechsel: Sollte der dynamische Tarif nicht mehr zu Ihrer Situation passen, bieten wir die Möglichkeit, jederzeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist zu einem unserer Festpreistarife zu wechseln. Dies bietet Ihnen Sicherheit und Flexibilität, ohne dass Sie an einen Tarif gebunden sind, der nicht mehr Ihren Bedürfnissen entspricht.

 

Fazit: Dynamische Stromtarife bieten sowohl Einsparpotenziale als auch Herausforderungen. Durch bewusste Planung und Nutzung der flexiblen Vertragsoptionen können Sie diese Tarife optimal nutzen. Informieren Sie sich regelmäßig über Markttrends und Tarifänderungen, um Ihre Energiekosten effektiv zu verwalten.

 

 

 10. Voraussetzungen für die Nutzung des dynamischen Stromtarifs


Warum ein Smart Meter unverzichtbar ist: Ein intelligentes Messsystem, oder Smart Meter, ist Ihr Schlüssel zum Zugang zu unserem flexiblen Stromtarif. Dieses Gerät misst Ihren Stromverbrauch präzise und sendet die Daten automatisch an uns. Diese kontinuierliche und genaue Datenübermittlung ermöglicht es uns, Ihre Stromkosten genau nach den aktuellen Marktpreisen zu berechnen.

 

Erforderliche Einstellungen für Ihr Smart Meter: Um von unserem dynamischen Tarifsystem vollumfänglich profitieren zu können, muss Ihr Smart Meter so konfiguriert werden, dass es Ihre Verbrauchsdaten alle 15 Minuten an uns übermittelt. Diese Einstellung garantiert, dass Ihre Abrechnung stets den aktuellen Strompreisen entspricht und Sie nie mehr zahlen, als Sie sollten.

 

 

 11. Intelligentes Messsystem (iMSys): Eine fortschrittliche Lösung zur Energieverwaltung


Einführung in das Intelligente Messsystem (iMSys): Erleben Sie die nächste Generation der Energiesteuerung durch unser Intelligentes Messsystem. Das iMSys besteht aus einem fortschrittlichen digitalen Stromzähler, der durch ein Smart Meter Gateway ergänzt wird. Dieses innovative Modul ermöglicht die Fernauslesung Ihres Energieverbrauchs und dessen Übermittlung direkt an Ihren Energieversorger.

 

Vorteile des Intelligenten Messsystems:

 

  • Echtzeit-Energieüberwachung: Behalten Sie Ihren Stromverbrauch jederzeit im Blick und erhalten Sie präzise Daten in Echtzeit.
  • Detaillierte Verbrauchsanalyse: Nutzen Sie detaillierte Analysen Ihres Verbrauchsverhaltens, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Ihre Energieeffizienz zu steigern.
  • Kosteneinsparungen durch dynamische Tarife: Profitieren Sie von variablen und dynamischen Tarifen. Kaufen Sie Strom zu günstigeren Preisen in Zeiten niedriger Nachfrage und reduzieren Sie Ihre Energiekosten.

 

Wie funktioniert das iMSys? Das Smart Meter Gateway überträgt Ihre Verbrauchsdaten automatisch und sicher. Diese Transparenz ermöglicht eine adaptive Tarifgestaltung, die auf Ihre spezifischen Verbrauchsmuster abgestimmt ist und Ihnen hilft, Kosten zu senken.

 

 

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Unser Arbeitspreis passt sich den stündlichen Marktschwankungen an den Börsen an, die durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Der dynamische Tarif kann sowohl niedriger als auch höher als unsere Festpreisangebote sein. Eine detaillierte Übersicht über die Chancen und Risiken finden Sie in unseren Unterlagen.

 

Mit unserem ERZGEBIRGSSTROM Vario machen wir flexible Stromtarife für jeden verfügbar - einzige Voraussetzung ist die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys).

 

 

(*Für die optimale Nutzung des Tarifs muss ein intelligentes Messsystem installiert werden.)

 

 

Der Aufbau des ERZGEBIRGSSTROM Vario - Tarifs: Was Sie über Preise und Abrechnung wissen müssen 


Der flexible Stromtarif ERZGEBIRGSTROM Vario setzt sich aus einem fixen Grundpreis und einem variablen Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis bleibt unabhängig von Ihrem Verbrauch immer gleich. Der variable Arbeitspreis hingegen ist direkt an die Börsenpreise für Strom gekoppelt und richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch.

 

 

Weitere Themenbereiche für unseren dynamischen Stromtarif


 

 

Hier finden Sie die Vertragsinformationen


 

Tarifinfo_Strom_Vario_ab_01.01.2025_03.pdf (274.9 KB)

 

ONLINE finden Sie Hier den stündlichen Börsenpreis 


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Wenn die Zeiten unsicher sind, ist es von unschätzbarerem Vorteil, einen bewährten Experten für Ihre Energiebedürfnisse zu haben. Als regionaler Energieversorger aus dem Erzgebirge ist es uns sehr wichtig, unsere Kunden zuverlässig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Wir legen großen Wert auf Kundennähe, faire Preise und hohe Qualität in unserem Service.

 

 

Das ist unsere Tarifempfehlung für Sie:


Sie sind auf der Suche nach einem Tarif, der nicht nur günstig ist, sondern auch Sicherheit in diesen schnelllebigen Zeiten bietet? Unsere aktuellen Top-Tarifempfehlungen sind genau das, was Sie brauchen. Mit diesen Tarifen können Sie langfristig planen und sich auf stabile Preise verlassen. 

 

Klicken Sie auf die Grafik – und Sie werden direkt zu unserem entsprechenden Tarifrechner weitergeleitet.

 

 

Danke für Ihr Vertrauen


 

 

 

Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der Ihre persönlichen Anforderungen erfüllt.


 

PUR – Kosteneffizient

Unsere „PUR“ Tarife bieten nicht nur attraktive Preise, sondern auch ausgezeichnete Flexibilität. Ideal für Kunden, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig von kurzen Bindungsfristen profitieren möchten. Dieser Tarif eignet sich hervorragend für Einzelpersonen und Familien, die eine effiziente Kostenkontrolle suchen, ohne sich langfristig binden zu müssen.

Vertragsdetails: 1 Jahr Laufzeit, danach monatlich kündbar


 

KONSTANT – Preisstabilität

Unsere „Konstant“-Tarife sichern Ihnen stabile Preise bis Ende 2025 zu. Dieser Tarif ist ideal für Kunden, die sich keine Sorgen um plötzliche Preissteigerungen machen möchten. Er erleichtert die Planung Ihrer monatlichen Ausgaben und bietet Sicherheit in Zeiten, in denen sich vieles schnell ändern kann. Mit diesem Plan haben Sie die Kontrolle über Ihre Energiekosten und können unerwartete Ausgaben vermeiden.


Vertragsdetails: Laufzeit bis 31.12.2025 mit anschließender monatlicher Kündigungsoption
Preisgarantie: Inklusive


  

HEIMAT – Für unsere Region

Unser „Heimat“-Tarif ist mehr als nur ein Energievertrag. Mit jedem genutzten Kilowattstunde unterstützen Sie aktiv Projekte und Vereine im Erzgebirge, die sich für die Förderung lokaler Gemeinschaften und den Erhalt der regionalen Kultur und Umwelt einsetzen. Dieser Tarif ist ideal für Kunden, die regionalen Mehrwert schaffen und gleichzeitig ihre Energiekosten effektiv verwalten möchten. Engagieren Sie sich lokal und tragen Sie zur Entwicklung Ihrer Region bei, während Sie von unserem zuverlässigen und kostengünstigen Energieangebot profitieren.

Vertragsdetails: 1 Jahr Laufzeit, danach monatlich kündbar

 

 

Sie haben noch Fragen ?


 

 

 

Wir sind gern der Energie-Partner an Ihrer Seite! Überzeugen können wir mit:


 

  • Fairen Preisen und sicherer Belieferung
    Sie profitieren von günstigen Preisen und einer Preisgarantie, die Sie vor unerwarteten Schwankungen an der Börse schützt.

  • Kompetenten Ansprechpartnern vor Ort
    Sie erhalten eine individuelle Beratung zu allen Energiethemen, wann immer Sie diese brauchen.

  • Exzellentem Kundenservice – regional & nah
    Treffen Sie uns persönlich im Kundenbüro, am Telefon ohne Sprachcomputer oder online im Kundenportal und Live-Chat.

 

 

So einfach gelingt Ihr Wechsel


Mit unserem Online-Tarifrechner finden Sie in nur wenigen Klicks den Vertrag, der am besten zu Ihnen passt. Es ist kinderleicht – geben Sie Ihre Daten ein, vergleichen Sie die Tarife und wählen Sie den idealen Vertrag aus, ganz bequem von zu Hause aus. Sparen Sie Zeit und Geld mit einem Prozess, der so einfach ist, dass es fast schon Spaß macht. Probieren Sie es aus und überzeugen Sie sich selbst! 

 

Schritt 1

Tarifrechner online besuchen.

Testen Sie selbst, wie einfach es sein kann Kosten zu sparen.

Schritt 2

Finden Sie Ihren idealen Tarif,

der sich harmonisch in Ihre Lebensumstände einfügt und Ihrem Geldbeutel schmeichelt.

Schritt 3

Einfach online abschließen.

Vertrauen Sie auf unsere Produkte, die auch Planungssicherheit durch Preisgarantie bieten.

 

 

 

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Was ist der Stadtgutschein Schwarzenberg?


Der Stadtgutschein Schwarzenberg ist ein lokaler Gutschein, der ausschließlich bei teilnehmenden Händlern, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsunternehmen in unserer schönen Stadt eingelöst werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um ein Rabattheft oder Ähnliches, sondern um einen Wertgutschein, der als vollwertiges Zahlungsmittel bei den Teilnehmern genutzt wird. Für mehr Informationen zum Gutschein klicken Sie bitte auf die folgende Grafik.

 

 

 

 

 

Sie möchten mehr Informationen zu unserem Stadtgutschein-Projekt? Unsere Beraterinnen sind gern für Sie da.


 

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Unter unserer Servicenummer 03774 1520-200 beantworten wir gern all Ihre Fragen.

 

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  • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
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Liebe Erzgebirger,

 

auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um unser Projekt Stadtgutschein Schwarzenberg. Als regionales Versorgungsunternehmen sind wir seit über 30 Jahren tief mit Schwarzenberg verwurzelt und engagieren uns mit viel Herzblut für die Region. Wir haben uns in letzter Zeit immer wieder Gedanken gemacht, wie wir den lokalen Handel unterstützen und gleichzeitig eine „Win-Win-Situation“ für alle schaffen können. Beim Stadtgutschein für Schwarzenberg handelt es sich um eine lokale Maßnahme, die das Leben sowie den Alltag in unsrer Stadt noch schöner und nachhaltiger machen soll.  

 

Im Folgenden haben wir für Sie alle relevanten Informationen und Fakten zu unserem Stadtgutschein-Projekt zusammengefasst.

 

Wir möchten Ihnen zeigen, welche Vorteile das Projekt für uns alle hat. Gerne können Sie sich an der Gestaltung des städtischen Projekts beteiligen, indem Sie uns Ihre Meinung, Anregung oder Frage mitteilen.

 

 

 

Was ist der Stadtgutschein Schwarzenberg?


Der Stadtgutschein Schwarzenberg ist ein lokaler Gutschein, der ausschließlich bei teilnehmenden Händlern, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsunternehmen in unserer schönen Stadt eingelöst werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um ein Rabattheft oder Ähnliches, sondern um einen Wertgutschein, der als vollwertiges Zahlungsmittel bei den Teilnehmern genutzt wird.

 

 

 

 

 

Ein Gewinn für alle Beteiligten


Wir engagieren uns für den Stadtgutschein Schwarzenberg und unterstützen damit das lokale Gewerbe. Wir möchten auch morgen noch in einer Stadt leben, in der man von Menschen beraten wird, in der man sich im Café gemütlich trifft und in der die erzgebirgische Tradition, z. B. zur Weihnachtszeit, greifbar ist.

 

Indem Sie als Privatperson oder auch Arbeitgeber den Stadtgutschein Schwarzenberg verschenken oder nutzen, z. B. als steuerfreien Sachbezug oder bei Werbeaktionen, helfen Sie dabei, die Attraktivität der Stadt zu fördern und zu erhalten.

 

Der Gutschein wird umso attraktiver, je mehr Akzeptanzstellen mitmachen. Daher freuen wir uns über jeden Händler, Dienstleister oder Gastronom aus Schwarzenberg, der sich für den Stadtgutschein kostenlos registrieren lässt.

 

 

Wer ist mit dabei? Wo kann man den Stadtgutschein schon heute einlösen?


Hier finden Sie eine Übersicht aller teilnehmenden Akzeptanzstellen. Sie möchten den Stadtgutschein als Zahlungsmittel integrieren? Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

 

 

 

Darum unterstützen wir das Projekt


Im rasant wachsenden Online-Handel sind alle Produkte nur einen Klick entfernt. Das bekommen vor allem die lokalen Gewerbetreibenden vor Ort zu spüren.
Dabei wird oft vergessen, dass der regionale Handel nicht nur Ort des Einkaufens ist, sondern auch die Atmosphäre einer Stadt ausmacht und Einfluss darauf hat, wie lebenswert und attraktiv sie ist.

Daher möchten wir mit dem Stadtgutschein Schwarzenberg daran mitwirken, den stationären Einzelhandel und alle anderen lokalen Gewerbetreibenden zu stärken.

 

 

 

NEUKUNDEN-Aktion


Ab dem 1. November erhalten Stadtwerke Neukunden in unserem Netzgebiet bei Abschluss eines Ernergievertrages einen Stadtgutschein in Höhe von 50 Euro als Dankeschön.

 

 

 

Wie funktioniert´s?


Die Gutscheine sind in den Verkaufsstellen oder online erhältlich. Sie eignen sich hervorragend als Geschenk, können aber auch selbst genutzt werden. Die Gutscheinkarten sind aufladbar, das heißt Sie können Ihre Karte behalten und wiederverwenden. Außerdem passt sie bequem in jedes Portmonnaie.

 

  • Der Gutschein kann als reguläres Zahlungsmittel in centgenauen Teilbeträgen eingesetzt werden.
  • Das Beste: Guthaben, das einmal in das Gutscheinnetzwerk eingezahlt ist, kann nur lokal ausgegeben werden.

 

 

 

Sie möchten mehr Informationen zu unserem Stadtgutschein-Projekt? Unsere Beraterinnen sind gern für Sie da.


 

Start in Schwarzenberg

Treffpunkt Ritter-Georg-Halle  Straße der Einheit 51 (an der B 101)

 

 

 

  • Markierte Strecken

    - 25 km  Start: 7:00 bis 9:00 Uhr

    12 km/20 km – Start: 7:00 bis 10:00 Uhr

 

 

  • Geführte Wanderung
    - 5 km  Start: 10:00 Uhr

 

 

 

Ziel bis 16:30 Uhr

Start und Ziel

 

 
Streckenführung


  • 12 km (210 Hm):
    von Schwarzenberg Ritter-Georg-Halle  entlang der alten Bahnstrecke durch den Tunnel unter dem Schloss  nach Erla zum Herrenhof (UNESCO-Welterbe) – zurück durchs Rosenthal nach Schwarzenberg - über die Altstadt - Hofgarten - zum Ziel.

  • 20 km (450 Hm):
    wie 12 km bis Erla, Abzweig von Erla Richtung Pöhla nach Crandorf – zurück zum Herrenhof in Erla – dann nach Schwarzenberg, wie 12 km Strecke.

  • 25 km (660 Hm):
    wie 12 km bis Erla, von Erla Herrenhof über Bermsgrün (Hoher Hahn)  zum Rosenthal und zurück nach Schwarzenberg, wie die 12km Strecke. (Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderung vor.)

 

 

Hinweis


  • Teilnehmer 12/20/25 km erhalten Routenbeschreibung mit Übersichtsplan; Streckenpläne können vor Ort über QR-Code gescannt werden
  • Markierung Richtungspfeile (Tafeln bzw. gesprüht), orangefarbene Bänder
  • Tee und Verpflegung an Kontrollpunkten
  • Parkplätze am Start
  • Imbiss/Einkehr am Ziel möglich
  • Wanderkarte von GeoSN Naturpark Erzgebirge/ Vogtland 1:25 000 Blatt 3 und 4 wird empfohlen

 

 

 

Startgebühren


  • 10/20/25 km und geführte Strecke: 4,00 €
  • Kinder zwischen 8 und 16 Jahren: 2,00 €

 

 

 

Veranstalter


Erzgebirgsverein Schwarzenberg und SV Schwarzenberg e.V. 

 

 

 

Wanderleitung


Frau Sybille Vogel

Tel.: 03774 644312 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Mehr Informationen


www.erzgebirgszweigverein-schwarzenberg.de

Dann sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite gehen wir auf häufig gestellte Fragen ein. 

 

 

FAQ-Energiepreisbremse 1.0 - Themenübersicht


Stand: Juli 2023 - Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

  

 

 

 

Allgemeines


 

  • Meine Entlastung im Märzabschlag ist höher als im Informationsschreiben angegeben.

    Um unsere Kunden noch wirksamer bei den hohen Energiepreisen zu unterstützen und um die gesetzlichen Vorgaben mit unserem Abrechnungssystem in Einklang zu bringen, zahlen wir Ihnen in Ihrem Märzabschlag (gezogen im April) bereits vier von zwölf Entlastungsbeträgen aus. Somit ist Ihre finanzielle Belastung im April noch geringer als im Informationsschreiben angekündigt. An der Gesamtsumme der Ihnen zustehenden Entlastungsbeträge für das ganze Jahr 2023 ändert sich nichts. Ab dem April-Abschlag, den wir im Mai einziehen, wird dann wieder der einfache monatliche Entlastungsbetrag (1/12 des gesamten Entlastungsbetrages) berücksichtigt. In Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie eine genaue Übersicht über die gezahlten Entlastungsbeträge.

 

  • Ich wohne zur Miete und habe keinen eigenen Vertrag mit einem Versorger. Wie erhalte ich die Entlastung?

    Die Erstattung Ihrer Entlastung erfolgt über Ihren Vermieter bzw. Hausverwalter, der bei uns Kunde ist. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Entlastung, die er nach den Preisbremsengesetzen erlangt, in der Abrechnung für die laufende Abrechnungsperiode zu berücksichtigen und an Sie weiterzugeben. Bitte informieren Sie sich dort über die genaue Verfahrensweise. Das Gleiche gilt für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber den Wohnungseigentümern.


  • Kann ich meine Verbrauchsprognose anpassen lassen, da ich im letzten Jahr aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen kaum Energie verbraucht habe?

    Selbst anpassen können Sie Ihre Verbrauchsprognose nicht. In vielen Fällen beruht Ihr Entlastungskontingent auf dem Jahresverbrauch aus 2021. Wenn es in diesem Zeitraum Sondereffekte gab, die den Energieverbrauch nachweislich einmalig stark beeinflusst haben, kann der prognostizierte Verbrauch geringer ausfallen. Allerdings nehmen wir in der Regel eine – zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor, um beispielsweise zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen zu Ihrem aktuellen Verbrauch passen.

  • Werde ich als Verbraucher darüber informiert, wann mein Entlassungskontingent von 80 % aufgebraucht ist?

    Die Energieversorgungsunternehmen sind nach aktuellem Stand nicht dazu verpflichtet, darüber zu informieren. Hier ist also Eigeninitiative gefragt. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zählerstand regelmäßig zu prüfen sowie die Verbrauchsentwicklung zu dokumentieren und zu beobachten. So sind Sie auf der sicheren Seite, können rechtzeitig handeln und damit Nachzahlungen vermeiden. Hier haben wir Ihnen sinnvolle Energiespartipps zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch senken und Kosten sparen können.

  • Wieso greift die Energiepreisbremse erst jetzt?

    Laut Gesetz gelten die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme seit dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Den gesetzlichen Regelungen konform haben wir die Energiepreisdeckelung mit Ihrem Märzabschlag umgesetzt. Mit diesem Abschlag wurde auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt und verrechnet.

  • Wie erfolgt die rückwirkende Entlastung der Preisbremsen für die Monate Januar und Februar?

    Mit dem Märzabschlag bzw. der Märzrechnung verrechnen wir die rückwirkende Entlastung aus den Monaten Januar und Februar. Die Gutschrift wird direkt von Ihrem Abschlags- bzw. Rechnungsbetrag abgezogen. Übersteigt die Gutschriftssumme Ihre Abschlags-/Rechnungshöhe, wird das verbleibende Guthaben auf Ihr Konto zurückerstattet.


  •  Umfasst die Energiepreisbremse auch den Grundpreis?


    Nein. Ihr Grundpreis wird nicht gedeckelt bzw. entlastet. Bei den gesetzlichen Regelungen zu den Energiepreisbremsen wird lediglich der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde berücksichtigt.


  • Wann erfährt man als Verbraucher, ob die Bremse bis 30.04.2024 verlängert wird?

    Da die Medien ein großes Interesse an den Energiepreisbremsen haben, werden sie auch weiterhin über Neuerungen wie beispielsweise die Verlängerung bis 30.04.2024 berichten. Als Energieversorger kommen wir selbstverständlich allen gesetzlichen Informationspflichten an unsere Kunden nach. Darüber hinaus werden wir Sie auf unserer Website natürlich auch über aktuelle Beschlüsse und Veränderungen auf dem Laufenden halten. Schauen Sie also gern regelmäßig bei www.swszb.de/energiepreisbremse vorbei.


  • Erhalte ich mit Beginn der Energiepreisbremse ein Sonderkündigungsrecht, da es eine Preisanpassung ist?

    Da die vertraglich vereinbarten Konditionen trotz Deckelung unverändert bleiben, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Dies tritt erst in Kraft, sollte sich der Verbrauchspreis in Ihrem Tarif durch eine Preisanpassung verändern. In diesem Fall erhalten Sie fristgerecht eine persönliche Information von uns per Post.


  • Ich verbrauche mehr als 30.000 kWh Strom im Jahr. Welcher „Energiepreis“ gilt für mich?

    In Ihrem Fall zahlen Sie auf 70 % Ihres Verbrauchs (=Entlastungskontingent) einen Netto-Energiepreis in Höhe von 13 Cent pro Kilowattstunde. Staatliche Umlagen, Netzentgelte, Messstellenentgelte sowie die Umsatzsteuer sind nicht darin enthalten und fallen zusätzlich an. Die Entlastung wird also für den Teil des Netto-Energiepreises gewährt, der die 13 Cent pro Kilowattstunde übersteigt. Für den Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, muss der vertraglich vereinbarte Netto-Energiepreis gezahlt werden. 

 

 

  • Mit der Novelle des Strompreisbremsengesetzes gibt es einen neuen Preisdeckel für Strom, der zu Heizzwecken verwendet wird. Wie verhält es sich damit?

    Wenn Sie Strom zum Heizen nutzen, regelt die Novelle des Strompreisbremsengesetzes bei einem Jahresverbrauch < 30.000 kWh Folgendes (§ 5 Abs. 3 StromPBG):

  • Dient eine Netzentnahmestelle ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder einer Stromheizung, beträgt der Referenzpreis 28 Cent pro Kilowattstunde.
  • Dient eine Netzentnahmestelle nicht oder nicht ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder Stromheizung und wird diese Netzentnahmestelle über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, ergibt sich der für diese Netzentnahmestelle maßgebliche Referenzpreis aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche, und 40 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche.
  • Beide Referenzpreise verstehen sich brutto einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.
  • Die Entlastung gilt für den Zeitraum August bis Dezember 2023 und wird als Einmalbetrag gewährt.
  • Die genaue praktische Umsetzung dieser neuen Regelung ist noch in Klärung. Sobald uns gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, informieren wir Sie und berücksichtigen es bei der Abrechnung.

 

 

  • Kann ich meine Verbrauchsprognose anpassen lassen, wenn ich im Entlastungszeitraum eine neue Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge in Betrieb genommen habe?

    Ja, das ist möglich. Sie sind dann verpflichtet, uns über den Neuanschluss einer solchen Anlage zu informieren. Wir passen daraufhin Ihre Jahresverbrauchsprognose mit Wirkung für den verbleibenden Entlastungszeitraum unterjährig an.

 

 

Neukunden


 

  • Ich bin Stadtwerke Neukunde, wurde meine Prognose von meinem Vorlieferant übermittelt bzw. wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

    Haben Sie den Energielieferanten gewechselt, wurde bei Abschluss des Vertrages in der Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis des Vorjahresverbrauches erstellt. Daraus wurde die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen ermittelt. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers zurückgegriffen.


  • Woher kommt meine Prognose für den Jahresverbrauch, wenn ich erst seit diesem Jahr Energie beziehe oder beispielsweise umgezogen bin?

    Haben wir keinen Referenzwert zur Ermittlung Ihres Verbrauchs vorliegen, verwenden wir den durch den Verteilnetzbetreiber prognostizierten Verbrauch. Er erstellt die Prognose auf Basis der ihm vorliegenden Informationen zur neuen Entnahmestelle im Zusammenhang mit Erfahrungswerten vergleichbarer Verbraucher. Auf dieser Grundlage wird dann Ihr Entlastungskontingent berechnet.

 

 

 

Versorgerwechsel


 

  • Was passiert, wenn ich meinen Energielieferanten im Laufe des Jahres wechsle? Beeinflusst das mein Entlastungskontingent?

    Ein Versorgerwechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Entlastungskontingents. Sie müssen jedoch dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des vorherigen Lieferanten vorlegen oder anders sicherstellen, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann. Der genaue Prozessablauf bei einem Anbieterwechsel ist jedoch noch nicht geklärt. Daher empfehlen wir Ihnen, den Lieferanten möglichst nicht zu wechseln, solange die Energiepreisbremsen gelten, um den Erhalt Ihres vollen Entlastungsbetrages nicht zu gefährden. 

 

 

 

Abschlag


 

  •  Kann ich meine Abschläge trotz Energiepreisbremse anpassen?


    Abschlagsänderungen sind grundsätzlich möglich. Wollen Sie Ihren Abschlag senken, benötigen wir dafür jedoch einen Beleg, dass sich Ihr Verbrauch tatsächlich verringert hat. Das kann in Form von regelmäßigen Zählerstandsmeldungen über einen gewissen Zeitraum erfolgen. Anhand dieser Meldungen können wir eine realistische Verbrauchsermittlung simulieren und Ihre Abschläge anpassen.  


  • Mein Abschlag wurde erhöht. Ich würde jedoch gern meinen bisherigen Abschlag beibehalten. Ist das möglich?

    Die Abschlagshöhe resultiert aus den Gesamtkosten für Ihren individuellen Jahresverbrauch. Wie Sie sicher wissen, haben sich die durchschnittlichen Energiepreise jedoch seit vielen Monaten nach oben entwickelt. Das heißt, die Preisgrundlage für Ihren alten Abschlag ist nicht mehr gegeben. Mit dem Märzabschlag greift jedoch die Deckelung aus den Energiepreisbremsen. Dann wird Ihre Abschlagshöhe angepasst und sinkt für die Monate, in denen die Preisbremsen gelten.

 

 

 

Aus-/Bezahlung


 

  • Ich bin Selbstzahler (Kassenautomat) bzw. überweise meinen Abschlag. Wie wird die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 hier berücksichtigt?

    Auch hier wird mit dem Märzabschlag bzw. der Märzrechnung die rückwirkende Entlastung aus den Monaten Januar und Februar verrechnet und die Gutschrift vom fälligen Abschlags- bzw. Rechnungsbetrag abgezogen. In Einzelfällen kann es sein, dass die Gutschriftssumme die Abschlags-/Rechnungshöhe übersteigt. Dann bleibt ein Guthaben bestehen. Um Ihnen das zu erstatten, benötigen wir Ihre Bankverbindung. Bitte teilen sie uns diese mit. Erhalten wir keine Information von Ihnen, verrechnen wir das Guthaben mit der Jahresrechnung.

    Wir empfehlen Ihnen, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. So können wir Zahlungen automatisch und regelmäßig von Ihrem Konto abbuchen und Sie müssen sich um nichts kümmern. Auch mögliche Gutschriften können wir Ihnen dann direkt zurückzahlen. Sie möchten zum SEPA-Lastschriftverfahren wechseln? Das ist ganz leicht. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Einfach ausfüllen, unterschreiben und an unseren Kundenservice senden bzw. geben.


  • Kann man sich die Entlastungsbeträge auch auszahlen lassen?

    Nein. Monatliche Auszahlungen der Entlastungsbeträge sind gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Sollte sich ein Guthaben in Ihrer Jahresrechnung ergeben, zahlen wir dieses natürlich zurück.

 

 

 

Rechnung


 

  • Erhalte ich für das Entlastungskontingent eine gesonderte Rechnung?

    Nein. Über die Entlastungsbeträge wird es keine gesonderten Monats- oder Jahresrechnungen geben. In Ihrem persönlichen Schreiben, das Sie mit Inkrafttreten der Energiepreisbremsen erhalten haben, wurden Sie detailliert über das für Sie gültige Entlastungskontingent, den daraus resultierenden Entlastungsbetrag und die Anwendung auf Ihre Abschläge informiert. Außerdem werden Sie nach derzeitigem Stand auch in Ihrer nächsten Jahresrechnung eine Übersicht Ihrer Entlastungen finden.

 

 

  

Preisentwicklung


 

    • Wird der diesjährige Verbrauchspreis angepasst in Form einer Preiserhöhung bzw. -senkung?

      Dazu können wir im Moment noch keine Aussage treffen. Sollte es zur Anpassung kommen, informieren wir Sie fristgerecht mit einem persönlichen Anschreiben. Solange Sie keine Information von uns erhalten, gelten die in Ihrem Vertrag vereinbarten Konditionen.


    • Was passiert, wenn der reguläre Verbrauchspreis unter den Preisdeckel der Energiepreisbremsen sinkt? Bekomme ich dann trotzdem den Entlastungsbetrag?

      Bei einem gleichbleibenden Verbrauchspreis gilt grundsätzlich, dass der für Sie errechnete Entlastungsbetrag für 2023 durch 12 Monate geteilt und monatlich in Ihrem Abschlag berücksichtigt wird. Solange dieser Verbrauchspreis über der gesetzlich gültigen Deckelung liegt, greifen die Energiepreisbremsen-Gesetze. Sie sind in diesem Zeitraum entlastungsberechtigt und bekommen die Entlastungsbeträge für diese Monate gutgeschrieben. Sinkt der Verbrauchspreis jedoch unter die Preisdeckel, wird ihr Verbrauch ab diesem Zeitpunkt per Gesetz nicht mehr entlastet und der monatliche Ausgleich entfällt.

 

 

 

 

 Sollten Sie darüber hinaus Klärungsbedarf haben, sind wir gern für Sie da. 


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