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Wir wissen, dass die derzeitige, schwierige Situation auf dem Energiemarkt und die zu erwartenden Preissteigerungen für unsere Kunden finanziell belastend sind. Daher sollten sich Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten möglichst zeitnah bei uns melden, denn nur so können wir eine gemeinsame Lösung finden, um Folgekosten zu vermeiden.

 

Bitte beachten Sie: Wenn eine Zahlung nicht pünktlich bei uns eingeht, verschicken wir anschließend eine kostenpflichtige Mahnung.

 

 

 

Zahlungsmöglichkeiten bei den Stadtwerken Schwarzenberg


Für monatliche Abschlagsbeträge und Jahresrechnungen akzeptieren wir folgende Zahlungsmöglichkeiten:

 

Möglichkeit 1 - SEPA-Mandat

SEPA-Mandat

Möglichkeit 2 - Überweisung oder Dauerauftrag

Überweisung oder Dauerauftrag
 

 

SEPA-Lastschriftmandat

Haben wir ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten, können wir die Zahlungen automatisch und regelmäßig von Ihrem Konto abbuchen und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Damit vermeiden Sie auch zusätzliche Kosten.

Wenn Sie gern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung.

 

 

Überweisung oder Dauerauftrag


Selbstverständlich ist auch eine Überweisung der monatlichen Abschläge oder ein Dauerauftrag möglich.
Wichtig: Bitte geben Sie als Verwendungszweck stets Ihre Kundennummer und Rechnungsnummer an, denn nur so können wir die Zahlungen entsprechend zuordnen.

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Bankverbindung:

 

Empfänger: Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

IBAN: DE 23 8705 4000 3931 7306 29

BIC: WELADED1STB

Kreditinstitut: Erzgebirgssparkasse

 

 

Empfänger: Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

IBAN: DE 38 1203 0000 1020 3701 91

BIC: BYLADEM1001

Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank

 

 

Sonderzahlungen


Wenn Sie sich in der Energiekrise ein kleines, finanzielles Polster für Ihre Energierechnung aufbauen und eine hohe Jahresrechnung vermeiden möchten, können Sie auch so genannte freiwillige Sonderzahlungen leisten und beispielsweise die staatliche Energiepauschale auf Ihr Kundenkonto bei den Stadtwerken einzahlen. Ob und in welcher Höhe Sie Sonderzahlungen leisten, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.

 

Nutzen Sie für die Sonderzahlung eine Überweisung an:

 

Empfänger: Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

IBAN: DE 23 8705 4000 3931 7306 29

BIC: WELADED1STB

Kreditinstitut: Erzgebirgssparkasse

 

 

Empfänger: Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

IBAN: DE 38 1203 0000 1020 3701 91

BIC: BYLADEM1001

Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank

 

 

Achtung: Abschläge oder sonstige Forderungen werden nicht mit den Sonderzahlungen ausgeglichen. Diese werden als separates Guthaben der Jahres- bzw. Schlussrechnung gutgeschrieben und verrechnet.

 

Sonderzahlungen haben folgende Vorteile:

  • Finanzielles Polster während der Energiekrise
  • Hohe Nachzahlung bei der Jahresrechnung vermeiden
  • Beliebig oft einzahlen
  • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung sind beliebig flexibel

 

 

 

So können Sie Energie im Alltag kinderleicht einsparen


 

 

 

 

 

Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten


Die derzeitige, schwierige Situation auf dem Energiemarkt belastet viele Kunden, die sich sorgen ihre monatlichen Abschläge für Strom oder Gas nicht mehr zahlen zu können. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns, denn nur so können wir eine gemeinsame Lösung finden.

 

Folgende Möglichkeiten bieten wir:

 

Monatlicher Abschlag
Monatlicher Abschlag
Ratenzahlung
Vereinbarung einer Ratenzahlung
Zahlungsaufschub
einmaliger Zahlungsaufschub
 

 

  • Senkung des monatlichen Abschlags
    Dies verringert ihre finanzielle Belastung vorrübergehend, allerdings müssen Sie bei Ihrer Jahresrechnung mit einer höheren Nachzahlung rechnen.

  • Ratenzahlung
    Wenn Sie mit Ihrer Jahresrechnung eine Nachzahlung bekommen haben, die Sie finanziell nicht stemmen können, dann finden wir gemeinsam einen für Sie passenden Ratenzahlungsplan.

  • Einmaliger Zahlungsaufschub
    Wenn Sie Ihren Abschlag einmal wegen einer unerwarteten Ausgabe nicht zahlen können, können wir unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zahlungsaufschub gewähren.

  

 

 

Außerdem können Sie für Ihre Jahresrechnung rechtzeitig vorsorgen, indem sie… 


  • regelmäßig Beiträge für die Energierechnung beiseitelegen, wenn Sie es sich finanziell leisten können.
  • ihren Abschlag hin und wieder prüfen, denn durch verändernde Lebenssituationen (Familienzuwachs oder Kinder, die ausgezogen sind) ist ggf. eine Anpassung notwendig.
  • Ihren Zählerstand regelmäßig ablesen und so zeitnah sehen, wenn sich Ihr Verbrauch unerwartet erhöhen sollte.

 

 

 

Behördliche Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten


Bei finanziellen Schwierigkeiten finden Sie Hilfe bei Sozialbehörden oder anerkannten Schuldnerberatungsstellen wie Caritas oder Arbeiterwohlfahrt.

 

Sozialbehörden

Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt gewähren unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse, Darlehen oder übernehmen Energiekosten. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Wohngeldstelle.

 

AWO, Caritas und Forum Schuldnerberatung

AWO & Caritas können Ihnen helfen verschiedene Lebenssituationen zu meistern. Experten beraten Sie anonym online oder auch in Beratungsstellen vor Ort.

 

 

Das Forum Schuldnerberatung hingegen ist eine Online-Plattform, auf der sich Betroffene untereinander vernetzen und Erfahrungen beziehungsweise Tipps austauschen können.

 

 

Energieberatung

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) bietet eine ausführliche Anbieterliste für Beratungsstellen.

 

 

 

 

Strom- und Gassperre – Was tun?


 

Strom- und Gassperrungen lassen sich trotz der momentan schwierigen Situation am Energiemarkt nicht einfach aussetzen, da offene Forderungen noch weiter anwachsen würden. Es ist daher wichtig, Energieabschläge weiterhin regelmäßig zu begleichen.

Sollten Sie eine Mahnung bekommen und weiterhin nicht zahlen, kann es gegebenenfalls zu einer Sperrung Ihres Strom- bzw. Gaszählers kommen. Dies würde weitere Kosten verursachen:

 

Übersicht Sperrung Strom
Kosten Sperrung Gas
 

 

Weiterhin können erfolglose Sperrversuche zusätzliche Kosten verursachen. Eventuell müssen wir den Vertrag mit Ihnen sogar ganz kündigen.

Damit Sie eine Sperre und Folgekosten vermeiden können, müssen Sie sich bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten umgehend bei uns melden. Nur so haben wir die Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden (bspw. individueller Abschlagstermin oder Ratenzahlung).

 

 

Fragen zum Thema Sperrung

 

  • Wie lassen sich Strom- oder Gassperrungen vermeiden?
    Wenn wir keine rechtzeitige Zahlung von Ihnen erhalten. Anschließend folgen kostenpflichtige Mahnungen. Um weitere Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher bei der ersten Mahnung (und im besten Falle schon vorher) die ausstehende Zahlung leisten oder sich bei uns melden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
    Um Kosten zu senken, sollten Sie versuchen Ihren Energieverbrauch zu drosseln. Informieren Sie sich dazu gern auch über unsere Energiespartipps.

 

  • Warum sperren Sie Strom- oder Gaszähler?
    Eine Sperrung ist immer das letzte Mittel eines Energieversorgers und kommt nur zum Tragen, wenn Kunden ihre Energierechnung auch nach wiederholter Aufforderung nicht bezahlen. Sie erhalten mindestens 2 Vorankündigungen, bevor der Zähler gesperrt wird. Grundlage hierfür ist § 19 der StromGVV und § 19 der GasGVV.

 

  • Kann ich kurz vor einer Sperre die Rechnung noch begleichen?
    Bis zur tatsächlichen Sperrung können Sie den offenen Betrag noch per Überweisung begleichen. Informieren Sie uns dann umgehend darüber und senden Sie einen Nachweis per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

  • Gibt es Härtefallregelungen?
    Sollten Sie in einer Situation leben, in der eine Unterbrechung der Stromversorgung unverhältnismäßig oder sogar eine Gefahr für Leib und Leben wäre (bspw. sind Sie auf medizinisch notwendige Geräte angewiesen, die Strom brauchen), liegt eine so genannte Härtefallregelung vor. Diese muss uns Stadtwerken schriftlich nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine ärztliche Bescheinigung.

 

 

 

Unser Kundenservice kümmert sich um Ihr Anliegen 


Kundenservice der Stadtwerke Schwarzenberg

Telefonisch für Sie da


Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

 

Unter unserer Servicenummer 03774 1520-200 beantworten wir gern all Ihre Fragen.

 

Zu unseren aktuellen Öffnungszeiten  


  • Montag:  nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: nach Terminvereinbarung 
  • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: nach Terminvereinbarung

 

sind wir telefonisch von Mo. - Fr. für Sie da.

Live-Chat der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

Chatten Sie mit uns


Stellen Sie Ihre Fragen gern in unserem Stadtwerke Live-Chat.

 

Unsere Mitarbeiter sind dann sofort - ohne Wartschleife - für Sie da.

 

Unser Live-Chat ist zu unseren Öffnungszeiten personell besetzt. 

 

Alternativ können Sie natürlich gern eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem persönlichen Anliegen schicken.

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Servicemitarbeitern gern vor Ort ins Gespräch.

 

Sie finden uns direkt an der

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Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg