Die Stadtwerke Schwarzenberg geben Auskunft über die von ihnen betriebenen Netze. Sie betreiben Strom-, Gas- und Fernwärmenetze in Schwarzenberg und den Ortsteilen Bermsgrün, Erla (inklusive Crandorf), Grünstädtel und Pöhla.
Im Stadtgebiet befinden sich auch Versorgungsleitungen anderer Versorgungsunternehmen wie z. B. inetz GmbH, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, Deutsche Telekom AG, Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge und verschiedene Kabelnetzbetreiber.
Schachtscheine
Bei Bauarbeiten auf öffentlichen und privaten Grundstücken muss darauf geachtet werden, dass vorhandene Versorgungsleitungen und Anlagen nicht beschädigt werden. Deshalb ist es erforderlich vor Baubeginn bei den zuständigen Versorgungsunternehmen Auskünfte über die Lage der Leitungen und Anlagen (Schachtschein) einzuholen.
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare und Hinweise:
Bitte legen Sie dem vollständig ausgefüllten Formular unbedingt einen aussagefähigen Lageplan mit Kennzeichnung des Baubereiches bei.
Den Antrag können Sie per E-Mail oder Post senden oder persönlich im Kundenbüro abgeben.
Der fertige Schachtschein kann während der Öffnungszeiten der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH am Empfang abgeholt werden.
Standortzustimmung
Bei größeren Bauvorhaben, Neu- und Umbauten oder Abriss von Gebäuden in Schwarzenberg einschließlich aller Eingemeindungen ist eine Standortzustimmung der Stadtwerke Schwarzenberg notwendig.
Standortzustimmungen beinhalten Informationen zur Lage von Leitungen und Anlagen der Stadtwerke Schwarzenberg. Sie geben darüber hinaus Auskunft darüber, wie neue Bauvorhaben an die vorhandenen Netze der Stadtwerke Schwarzenberg angeschlossen werden können. Standortzustimmungen ersetzen keine Schachtscheine. Diese sind unmittelbar vor Baubeginn zusätzlich einzuholen.
Für das Bauprojekt reicht ein formloser Antrag inklusive aussagefähigem Lageplan.
Diesen Antrag können Sie per E-Mail oder Post senden oder persönlich im Kundenbüro abgeben.
Ihre Standortzustimmung erhalten Sie im Nachgang postalisch zugeschickt.
Die Abgabe digitaler Daten ist für private Nutzer nicht möglich.
An gewerbliche Nutzer können digitale Daten in Ausnahmefällen nach Unterzeichnung der nachstehenden Nutzungsvereinbarung verschickt werden.