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Preisblatt_Ersatzversorgung_Privat_und_Gewerbe_01-04-2024.pdf (450.81 KB)

Preisblatt_Grundversorgung_Strom_01.01.2024_Final.pdf (221.28 KB)

 

Information zur Stromkennzeichnung


 

Kennzeichnung_der_Stromlieferung_2023.pdf (155.54 KB)

 

Veröffentlichungspflichten von EEG-Daten


Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 wird eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage entsprechend §3 AusglMechV von den Letztverbrauchern erhoben. Diese EEG-Umlage ist von den Übertragungsnetzbetreibern bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen. Nähere Informationen zur EEG-Umlage erhalten Sie unter www.netztransparenz.de/de/EEG-Umlage.htm

 

 

Schlichtungsstelle Energie


Ein Verbraucher ist berechtigt nach §111b Absatz 1 Satz 1 EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie zu beantragen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat.

 

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

 

Telefon: 030 2757240-0

Telefax: 030 2757240-69

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de

 

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas


Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice

Postfach 8001

53105 Bonn

 

Telefon: 030 22480-500

Telefax: 030 22480-323

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)


Neun Prozent des Jahresenergieverbrauches will Deutschland bis 2017 dauerhaft einsparen. Um dieses Ziel auch zu erreichen, wurde das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verabschiedet. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 2006 vollständig um. Das Gesetz verpflichtet den Energiedienstleister sein Angebot im Bereich Energieberatung und -einsparung breiter für den Kunden aufzustellen bzw. den Kunden über sein Einsparungspotenzial zu informieren.

 

Informationen über wirksame Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und verfügbare Angebote dazu finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bfee-online.de

 

Weitere Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

 

 

Stromgrundversorgungsverordnung


 

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

StromGVV_2022.pdf (194.15 KB)

 

 

Online-Streitbeilegung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit („OS-Plattform“). Verbraucher haben die Möglichkeit, für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

 

 

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