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Wer sind meine Ansprechpartner?

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

 

Wie kann ich Verträge mit den Stadtwerken widerrufen?

Alle privaten Letztverbraucher können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen mit den Stadtwerken Schwarzenberg geschlossenen Vertrag für den Bezug von Energie widerrufen. Der Widerruf kann formlos oder z.B. mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Widerrufsformular erfolgen.

 

Wer hilft bei Störungen?

Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich in Notfällen bitte an unseren Entstörungsdienst unter 03774 62109.

Gerne helfen wir Ihnen auch tagsüber weiter. Bei Störungen während unserer Öffnungszeiten sind wir per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke–schwarzenberg.de oder per Telefon unter 03774 1520-200 für Sie da. Die 03774 62109 können Sie natürlich auch benutzen.

 

Was versteht man unter Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG – § 36 Abs. 1 Satz 1) geregelt. Jeder Haushalt hat das Recht unabhängig von seinem Standort mit Strom und Gas versorgt zu werden. Deshalb muss es immer einen Energielieferanten vor Ort geben, der die Rolle des Grundversorgers übernimmt. Das Versorgungsunternehmen, das die meisten Kunden eines öffentlichen Netzes mit Strom und Gas versorgt, ist in der Regel auch der Grundversorger.

 

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energieanbieter?

Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb des Energienetzes (sprich: Kabel und Leitungen, die der Versorgung mit Strom und Gas dienen) zu sorgen. Der Energieanbieter hingegen liefert Ihnen nach einem Vertragsabschluss Strom und Gas. Ihren Energieanbieter können Sie in den Bereichen Strom und Gas wechseln, den Netzbetreiber nicht.

 

Was sind Abschlagzahlungen?

Abschlagszahlungen sind die Zahlungen, die Sie monatlich für den Bezug von Strom und Gas an die Stadtwerke Schwarzenberg bezahlen. Ein Abschlag errechnet sich aus den geschätzten Jahreskosten durch die Anzahl der Monate, die Sie Abschläge zahlen müssen. Haben Sie am Ende des Jahres weniger verbraucht als geschätzt, erhalten Sie eine Gutschrift über den zu viel gezahlten Geldbetrag. Haben Sie mehr verbraucht als geschätzt, müssen Sie etwas nachzahlen.