Was muss ich bei den Energielieferverträgen beachten, wenn es zu einem Sterbefall in der Familie kommt?
Herangehensweise bei einer "Mietwohnung"
Sobald Sie das Datum für die Wohnungsübergabe kennen, kündigen Sie den Strom- oder Gasanschluss direkt in unserem Kundenbüro oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir benötigen das Übergabeprotoll der Wohnung mit folgenden Daten:
- Zählernummer und Zählerstand mit Datum der Schlüsselübergabe
- Anschrift des Rechnungsempfängers
- Namen und Anschrift des Vermieters der Wohnung
- Ihre Unterschrift sowie die Unterschrift des Vermieters
Der Energievertrag wird dann zum Übergabedatum schlussgerechnet. Bitte überprüfen Sie hierfür auch die Kontodaten, die bei uns hinterlegt sind.
Herangehensweise bei "Eigener Immobilie"
Sollte es sich um ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung handeln, benötigen wir eine kurze Mitteilung des eigentümerberechtigten Erben. Dies geht direkt in unserem Kundenbüro oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Energievertrag des Verstorbenen wird zum Datum des Einzugs des Erben mit dem Konto des Verstorbenen abgerechnet.
Der Erbe erhält im Anschluss einen neuen Energievertrag von uns auf seinen Namen.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gern individuell im Kundenbüro oder telefonisch unter 03774 1520-200.